|
Bei schlechten Sichtverhältnissen: Warnwestenpflicht für Radler
Damit Radfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen besser geschützt
sind, tritt ab 1. September 2008 in Frankreich eine Warnwestenpflicht
für Radfahrer in Kraft. Jeder Radfahrer, der außerhalb eines
Stadtgebietes unterwegs ist muß nachts o d e r tagsüber bei schlechten
Sichtverhältnissen ab sofort die EU-konforme Warnweste überstreifen.
Untersuchungen haben belegt, das ein Radfahrer mit einer reflekierenden
Warnweste tagsüber dreimal und nachts fünfmal besser erkennbar ist, also
ohne diesen Selbstschutz!
Die Regelung betrifft alle Radfahrer
ohne Ausnahme. Bitte informieren Sie auch Ihre Kunden auf Radelreisen
in Frankreich von dieser neuen Regelung.Zuwiderhandlungen werden seit 1.
Oktober 2008 mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.
Mehr Infos unter: www.securiteroutiere.gouv.fr
|
|
|